Der Kreistag

In der Realität ist "Abfall" schon lange nicht mehr Sache der Kommunen. Der Kreistag entscheidet inzwischen schon seit vielen Jahren über solche Belange. Die sich dort versammelden Leute sind aber oftmals alles andere als aus den Gemeindevorständen. Im Wesentlichen sind hier Parteifunktionäre und ein paar wenige Parteilose zusammen mit sogenannten Sachverständigen zu finden. Ob jene Versammlung über die in den Gemeinden vorhandenen Probleme auch nur ansatzweise richtig entscheiden können, ist wirklich fraglich.

 

Nach eigenen Angaben:

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises und der
Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die wahlberechtigt und stimmberechtigt in Kreisangelegenheiten sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis wohnen.

Quelle: https://www.vogtlandkreis.de/Politik-und-Kreisrecht/Kreistag

 

Da die Wahlkommission in der Natur ihrer Sache nun mal etwas mit Wahlen zu tun hat, prüfen wir zunächst, ob die Entscheidungsträger des Kreistages eine Rechteableitung für Ihr Mandat herleiten können, um rechtsgültig und verbindlich für alle Einwohner [Bürger] und Gemeinden im Vogtlandkreis z.B. die Abfallwirtschaftssatzung am 02. August 2018 hätten beschließen dürfen.

 

Der Kreistag wird im Vogtland alle 5 Jahre neu auf Grundlage des sogenannten Kommunalwahlgesetzes bestimmt. Das Kommunalwahlgesetz stammt aus einem Beschluß des Sächsischen Landtages vom 17. September 1993 in seiner Urfassung. Das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) selbst wurde am 16. Juli 1993 beschlossen und am 5. August 1993 (SächsGVBl. S. 723) veröffentlicht. Die Verfassung des Freistaates Sachsen wurde, so denn man den Verlautbarungen glauben darf, vom Sächsische Landtag als "verfassungsgebende Landesversammlung" am 26. Mai 1992 beschlossen. Diese wurde dann am 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243) veröffentlicht.

Soweit, so gut, oder?