Die historischen Fakten

17. Mai 1990 - Der "Runde Tisch Dresden" veranlasst ohne jede Legitimation durch eine Wahl eine Art Aufgabenübertragung an einen fragwürdigen Koordinierungsausschuss mit Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Themen Verfassung, Bildung des Landtags, und anderes mehr.

18. Juli 1990 - Streichung der Präambel und des Artikels 23 im "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" durch den damaligen Alliierten Beauftragten Außenminister James BAKER am 17.7.1990 in Paris. Der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" erlischt mit Wirkung zum 18.7.1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990).

22. Juli 1990 - Verabschiedung des Ländereinführungsgesetzes: Für die Bildung und die Grenzen der zukünftigen (DDR)Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - (GBl.I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.

23.08.1990 - Beschluss der "Volkskammer der DDR" zum Beitritt des Geltungsbereiches des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" zum 3. Oktober 1990

31.08.1990 - Unterzeichnung des "Einigungsvertrages"

29.09.1990 - An diesem Tage tritt Artikel 4 Punkt 2 des "Einigungsvertrages" in Kraft, der Artikel 23 des Grundgesetzes wird aufgehoben.

03.10.1990 - Gründung des "Freistaates Sachsen" und der (un)mögliche Beitritt zum Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"

14.10.1990 - Inkrafttreten des Ländereinführungsgesetzes, Wahl zum Sächsischen Landtag

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