Zusammenfassung

Das nüchterne Ergebnisse der Analyse wirft eine deutliches Licht auf den Zustand des gesamten sächsischen Freistaates. Hier ist festzustellen, daß der damalige Sächsische Landtag mit einer Selbstermächtigung 1992 die Verfassung des "Freistaates Sachsen" begründete. Eine entsprechende Legitimation des Sächsischen Volkes hatte es nicht gegeben und in der Konsequenz daraus konnten hiermit auch nie rechtsgültig Gesetze beschlossen werden, denn das steht nur demjenigen zu, der die entsprechenden Rechte übertragen bekommen hat. Die Übertragung erfordert aber eine entsprechende Legitimationsurkunde, die bis heute nicht vorgewiesen werden konnte. Der gut dokumentierte Wahlbetrug und die Wahlmanipulation 1990 durch CDU & Co. lassen die Akteure auch heute nicht in einem guten Licht erscheinen. 

Das Legitimationsdebakel setzt sich bis zum Kreistag fort, weil auch die Wahlgesetzgebung, also die Grundlage des Zustandekommens des Kreistages mangelhaft ist, wodurch auch die Abfallwirtschaftssatzung zwangsläufig ihre Gültigkeit verliert.

Da der Strengbeweis bisher nicht erbringbar ist, haften bis auf weiteres neben dem Landrat und seinen Bediensteten auch alle Kreistagsräte, Mitglieder und Berufene  in einem nicht ganz unerheblich Umfang.

 

 

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