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Die Nichtrechtsfähigkeit der Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen hat zur Folge, dass sie parteifähig sein müssen und deshalb unter das Parteiengesetz  fallen, damit man trotzdem mit diesen Vereinen etwas tun kann. 

Um als politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes zu gelten, muss es sich bei der politischen Gruppierung laut § 2 Abs. 1 ParteiG um eine Vereinigung von Bürgern handeln, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.

Quelle: Wikpedia, Anwalt24, Gabler Wirtschaftslexikon

Übrigens bedeutet „Vereinigung von Bürgern“ außerdem, dass die Gründung von Parteien vornehmlich Bürgern, also Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zusteht. Gerne verweisen wir hier noch mal auf den Punkt Stimmberechtigung in diesem Artikel.

Um nun zu verstehen, warum es in Deutschland ein Parteiensystem gibt und es immer wieder eine neue Partei geben muß, wenn eine "Alte" zu sehr abgewirtschaftet ist, genügt ein Blick in das schon erwähnte Parteiengesetz. Die politische Spielwiese und ihre Teilnehmer werden wesentlich davon abhängig gemacht, wie viele Stimmen eine Partei auf sich vereinen kann, wofür es dann auch "staatliche" Finanzierung aus Steuermitteln gibt. Das Parteiengesetz hat für 2019  etwa 190 Millionen EUR dafür vorgesehen, ein großer Kuchen, um die sich die Parteien streiten sollen, da sie sonst nur Mitgliederbeiträge und Spenden als Einnahmen zu verzeichnen haben. Zahlende Mitglieder sind eher rar und Sponsoren ebenso. Eine Partei, die beispielsweise mehr als 0,5% der Stimmen einer Wahl auf sich vereinigen kann, bekommt mindestens 1,83 EUR pro Stimme, ohne Berücksichtigung eines Werteausgleichs zum Bezugsjahr 2017 wegen etwaiger Preissteigerungen. Der Betrag ist also eher tiefgestapelt.  

 

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