Antrag auf Erstellung einer Indigenat-Karte
Die Indigenat-Karte:
- ... ist eine Urkunde und Lichtbildausweis mit einer beglaubigte Autographie
und Photografie des Autographierenden / Antragstellers.
- ... weist den Inhaber als indigenen Deutschen (Eingeborenen)
und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat
gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 [Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland Artikel 116 Absatz 1 erster Halbsatz] aus.
- ... hat Scheckkartenformat mit einer Größe von 54 mm x 86 mm
- ... hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
- ... wird von einem Paßbeauftragten der staatlichen Wahlkommission des
Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes ausgestellt / beglaubigt.
- ... kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß RuStAG 1913 im
Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß dieser
gesetzlichen Regelung (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind.
- ... wird nach Autographierung durch den Antragsteller und Beglaubigung
durch den Paßbeauftragen, an den Antragsteller ausgehändigt.
Antragsformular Indigenat-Karte
Der ausgefüllte und eingescannte Antrag kann per E-Post an:
wksax (at) ks-gemeinden.org oder wksax (at) gmx.de gesendet werden und muß zusätzlich per Post an die Postfachanschrift:
Postfach 11 10
0 9 3 4 7 Lichtenstein i. Sachsen
gesendet werden.
Weiterhin ist die persönlich Übergabe an einen Beisitzer der Wahlkommission möglich.
Muster der Indigenat-Karte Vorderseite:
Muster der Indigenat-Karte Rückseite:

Mitteilungsblatt zur Indigenat-Karte