2017-10-27 Wahlergebnis zur Siegelrechte & Verweserwahl 2017

(Aushang 2017-10-27-01)

Referendum über die Siegelrechte

In der Zeit vom 9. bis 17. September 2017 wurde innerhalb der von der Wahlkommission ausgezeichneten Gebietsgrenze der Gemeinden Crottendorf, Deutschenbora, Großschirma, Grüna, Härtensdorf, Lübau, Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas, Oberlosa, Pappendorf, Schönfeld, Taucha, Thierfeld und Weißer Hirsch zum Referendum über die Verwendung staatlicher Siegel eingeladen und am 15. Oktober 2017 zum Referendum über die Siegelrechte abgestimmt. Entsprechende Nachweise und notwendige Zeugenaussagen wurden hierzu in diesem Kontext protokoliert. Stimmberechtigt waren alle diejenigen Gemeindemitglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr, ohne Unterschied des Geschlechts, die den Nachweis führten, vom 17. zum 18. Juli 1990 innerhalb Deutschlands gemeldet gewesen zu sein und derzeit innerhalb der ausgezeichneten Gebietsgrenzen zum Referendum ihren Wohnsitz oder eine Unterkunft genommen haben.

Alle teilnehmenden Stimmberechtigten sprachen die Siegelrechte für die Verwendung derer der Wahlkommission Sachsen und dem gleichzeitig zu wählenden Verweser als staatlichen Vertreter zu.

Verweserwahl

Am 15. Oktober 2017 wurde zur selben Zeit eine Verweserwahl innerhalb der ausgezeichneten Siegelgebiete abgehalten. Stimmberechtigt und wählbar waren alle diejenigen Gemeindemitglieder, die den Nachweis zu ihrer Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Sachsen gem. Artikel 1 der Verfassung von 1871 durch Abstammung, geprüft durch die unabhängige Wahlkommission Sachsen, führten und belegten, dass sie selbst mindestens 2 Jahre im oben genannten Siegelgebiet ansässig sind oder eine Unterkunft innehatten. Kandidiert für das Amt des Verwesers hatte eine Person. Der Kandidat erhielt nach öffentlicher Auszählung 100% der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang. Er nahm gem. Wahlprotokoll die Wahl zum Amt des Verwesers an. Das Amt des Verwesers hat einer Legislaturperiode von 6 Jahren und erstreckt sich gemäß dem Votum der aufgerufenen Stimmberechtigten auf die Vertretung des gesamten öffentlichen Interesses innerhalb der 15 ausgezeichneten Siegelgebiete Crottendorf, Deutschenbora, Großschirma, Grüna, Härtensdorf, Lübau, Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas, Oberlosa, Pappendorf, Schönfeld, Taucha, Thierfeld und Weißer Hirsch. Die Wahlanfechtungsfrist endete ohne zu verzeichnende Beschwerden am 26. Oktober 2017, womit die beiden hoheitlichen Akte, das Referendum über die Siegelrechte als auch die Verweserwahl, Rechtskraft erlangten.

Mit diesem Wahlgang wurde die Gebietskörperschaft Königlich Sächsischer Gemeindeverbund gegründet.

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