2018-10-27 Terminverlängerung 2018

(Aushang 2018-10-27-01)

Der Termin zur Schließung der Wählerliste und der Vorschläge zur Wählbarkeit wird um eine zusätzliche Woche verlängert

 

Werte Betroffene,

Auf Grund der enormen Resonanz und des großen Zuspruches zum Referendum über die Siegelrechte, den staatlichen Wahlen zu den einzelnen Gemeindevertretungen und der Verweserwahl innerhalb des Sächsischen Gemeindeverbundes hat sich die Wahlkommission Sachsen dazu durchgerungen, den Termin zur Schließung der Wählerliste und der Vorschläge zur Wählbarkeit des Verwesers und der Gemeindevertretungen um eine Woche zu verlängern.

Der ursprüngliche Termin war auf den 18. November 2018 festgelegt worden. Die Schließung der Wählerliste erfolgt nun aber erst am 25. November 2018 um 23:59 Uhr. Bis dahin können sowohl Feststellungsanträge bezüglich der Staatsangehörigkeit für das Stimmrecht zur Wahl der Gemeindevertretung und des Verweser als auch Vorschläge zur Kanditatur der Mitglieder der Gemeindevertretung oder des Verwesers innerhalb des Sächsischen Gemeindeverbundes gestellt bzw. eingereicht werden.

Die Stimmberechtigung zum Referendum über die Siegelrechte ergibt sich für die betroffenen Gemeindemitglieder aus dem Nachweis des Meldestatus vom 17. auf den 18. Juli 1990, z. Bsp. durch die kostenfreie Betroffenenauskunft bei Ihrer aktuellen Meldebehörde nach § 9 und 10 des Bundesmeldegesetzes. Achten Sie bitte darauf, daß dies Urkunde zur Glaubhaftmachung nur dann anerkannt werden kann, wenn es sich bei der Betroffenenauskunft um eine Dokument mit Urkundencharakter handelt. Das Dokument sollte also entsprechend gesiegelt und durch einen Mitarbeiter der aktuellen Meldestelle unterschrieben worden sein.