2018-12-13 Richtigstellung zur Medieninformation 743/2018

Journalisten glauben nicht an Tatsachen.

Sie glauben an sich selbst.

Im Zweifel müssen die Tatsachen daran glauben.
Bertold Brecht

Werte Leser,

einige von Euch haben es sicher vernommen, andere leider nicht, da es immer viel Stress zur Jahreswende hin gibt.

 

Die Wahlkommission Sachsen hatte am 9. Dezember zu ihrer Wahlveranstaltung in der Nähe von Zwickau ungewollt Besuch von einer bis an die Zähne bewaffneten und vermummten militärischen Einheit, vorgeblich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Zwickau. Was, Ihr glaubt das nicht? Armeekräfte dürften doch gar nicht im Inland aktiv werden? Das steht doch so im Grundgesetz, unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Soweit so gut, die Realität überholte wieder mal die manipulierte Meinungsmache aus den Relotius-Medien.

 

 

Da die „Wahrheitsmedien“ jedoch nur dann vom BRD-System in Ruhe gelassen werden, wenn sie in dessen Horn blasen, konnte man auch gar nichts anderes erwarten, als dass die dortigen journalistischen „Kräfte“ den Polizeibericht bereitwillig übernahmen und abtippten.
Die Berichterstattung führte zu über 15 Meldungen in unterschiedlichen Presseartikeln.

 

Beispiele:

Presse 1

Presse 2

Presse 3

 

Auch die Wahlkommission gab auf Grund dieses besonderen Vorkommnisses eine Stellungnahme an ausgewählte Pressekreise ab.

Was glaubt Ihr, in wie vielen Presseberichten dies zur Sprache kam? Richtig, in keinem Einzigen. Was glaubt Ihr, wie viele Presseanfragen bei uns zu diesem besonderen Ereignis eingegangen sind, obwohl unsere Stellungnahme reichlich Kontaktmöglichkeit bot.
Na, Ihr ahnt es schon - keine.

Uns steht das Recht auf eine Gegendarstellung als Richtigstellung zur öffentlichen Medieninformation der POLIZEI Sachsen 743/2018 "Polizeieinsatz bei Reichsbürger-Treffen" vom 11.12.2018 zu.

Unwahr ist, dass:

  • es sich um einen Polizeieinsatz handelte.

Wahr ist, dass der Einsatz von Armeekräften eindeutig durch ihre Anzugsordnung, Ausrüstung und deren Bewaffnung mit automatischen Hand,- und Schnellfeuerwaffen, teilweise im Anschlag, nur als solcher von den Betroffenen wahrgenommen werden konnte;

  • es sich um ein "Reichsbürger-Treffen" handelte.

Wahr ist, dass es sich dort um eine Veranstaltung aus der Privatautonomie handelte;

  • der Einsatz mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß als

Rechtsgrundlage erfolgte.

Wahr ist, dass durch die Handelnden kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wurde.

 

Die politische Zielrichtung dieser Medieninformation 743/2018 der POLIZEI Sachsen ist klar zu erkennen. Dem geistigen Vater gelingt es scheinbar nicht, sich vorzustellen, dass aus reiner Privatinitiative, in Gemeinden in Sachsen Wahlen veranstaltet werden könnten. Das Recht steht im übrigen jedem als Souverän jederzeit zu, grundgesetzlich verankert, und der Souverän kann nun mal nicht anders als dies, sein Wahlrecht, aus der Privatautonomie heraus, als Person wahrnehmen.

Oder sollten wir etwa keine Souveräne mehr sein?

 

 

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