In der Zeit vom 13. Oktober bis 18. November 2018 wurde innerhalb der von der Wahlkommission Sachsen ausgezeichneten Gebietsgrenzen der Gemeinden Auerbach b. Zwickau, Beutha, Borstendorf, Börnchen b. Dippoldiswalde, Cradefeld, Dittersdorf bei Glashütte, Ebenheit b. Pirna an der Elbe, Eschdorf, Frankenstein, Graßdorf, Grimma (Grimma ob.Bhf. + unt. Bhf.), Grüna b. Lößnitz, Hartenstein, Hartha b. Oederan, Hellendorf, Hohenstein-Ernstthal, Langenbach b. Hartenstein, Langenwolmsdorf, Leukersdorf, Marienau, Meissen, Memmendorf, Neudörfel b. Ortmannsdorf, Ölsen, Ortmannsdorf, Pöhlau, Pönitz, Possendorf, Raum b. Hartenstein, Schullwitz, Sebnitz, Stein im Erzgebirge, Stein im Erzgebirge Schloß, Stöbnig, Vielau, Wildbach, Wilmsdorf, Wingendorf b. Oederan und Zschocken zum Referendum über die Verwendung staatlicher Siegel eingeladen und am 9. Dezember 2018 hierzu abgestimmt. Zur Abstimmung im Wahllokal standen:
Kreishauptmannschaftssiegel:
Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen, Zwickau;
Amtshauptmannschaftsiegel:
Chemnitz, Dippoldiswalde, Dresden Neustadt, Flöha, Glauchau, Grimma, Leipzig, Meissen, Pirna, Rochlitz, Schwarzenberg, Zwickau
Gemeindesiegel:
Meissen, Hartenstein, Possendorf, Ortmannsdorf, Vielau, Stein im Erz., Wildbach, Zschocken
sowie das Staatswappen des Königreich Sachsen.
Entsprechende Nachweise und notwendige Zeugenaussagen wurden hierzu in diesem Kontext protokolliert. Stimmberechtigt waren alle diejenigen Gemeindemitglieder oder deren Abkömmlinge mit vollendetem 18. Lebensjahr, ohne Unterschied des Geschlechts, die den Nachweis führten, vom 17. zum 18. Juli 1990 innerhalb Deutschlands gemeldet gewesen zu sein und derzeit innerhalb der ausgezeichneten Gebietsgrenzen des Referendum ihren Wohnsitz oder eine Unterkunft genommen haben.
Die Wahlkommission Sachsen verzeichnete 32 Stimmberechtigte aus den oben genannten Gemeinden, die den Nachweis für ihre Stimmberechtigung führten und somit Aufnahme in das Wählerverzeichnis gefunden haben. Das Wählerverzeichnis führte diese 32 Stimmberechtigten. 30 Stimmberechtigte nahmen an der Abstimmung teil und sprachen die Siegelrechte für die Verwendung staatlicher Aufgaben der Wahlkommission Sachsen und gleichzeitig dem zu wählenden staatlichen Vertreter zu.