Verweserwahl – Wahl des staatlichen Vertreters
Am 9. Dezember 2018 wurde zur selben Zeit die Verweserwahl innerhalb der ausgezeichneten Siegelgebiete abgehalten. Stimmberechtigt und wählbar waren alle diejenigen Gemeindemitglieder, die den Nachweis zu ihrer Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Sachsen, geprüft durch die unabhängige Wahlkommission Sachsen, führten und belegten, dass sie selbst mindestens 2 Jahre im oben genannten Siegelgebiet ansässig sind oder eine Unterkunft innehaben.
Kandidiert für das Amt des Verwesers hatte eine Person. Der Kandidat erhielt nach öffentlicher Auszählung 100% der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang. Er nahm gem. Wahlprotokoll die Wahl zum Amt des Verwesers an.
Mit der Wahl des staatlichen Vertreters als Verweser wurde ebenfalls über die Satzung des Gemeindeverbundes abgestimmt. Nach Auszählung wurde diese Satzung von allen Stimmberechtigten einvernehmlich bestätigt.
Das Amt des Verwesers hat eine Amtsperiode von 6 Jahren und erstreckt sich gemäß dem Votum der aufgerufenen Stimmberechtigten auf die Vertretung des gesamten öffentlichen Interesses innerhalb der ausgezeichneten Siegelgebiete aus der Siegelrechtewahl.
Mit diesem Wahlgang wurde die Gebietskörperschaft Königlich Sächsischer Gemeindeverbund um 39 Gemeinden auf nun 54 Gemeindegebiete erweitert.
Der Vorsitzende der Wahlkommission