(Aushang 2019-07-30-01)
Mit Verfügung und unter Anderem auf Grundlage der Königlich Sächsischen Landgemeindeordnung vom 11. Juli 1913, unter Bezug auf die Revidierte Städteordnung, die Revidierte Landgemeindeordnung und die Städteordnung für mittlere und kleine Städte, erschienen am 24. April 1873 wurde die Wahlkommission Sachsen durch den Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes zur staatlichen Wahlkommission des Bundesstaates Sachsen berufen. Die Beisitzer haben am 28. Juli 2019 ihre neuen Berufungsurkunden gegengezeichnet und erhalten.
Die Beisitzer der Wahlkommission Sachsen üben seit diesem Zeitpunkt ihr Ehrenamt auf der Grundlage der Berufung durch den Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes im Bundesstaat Sachsen aus.