2021-04-16 Bekanntmachung über die Gemeinde-, Siegelrechte-, und Verwe\erwahl 2021 in Sach\en

Die Staatliche Wahlkommission Sachsen verkündete hiermit die Bekanntmachung über die Gemeinde-, Siegelrechte- und Verweserwahl auf dem Territorium des Bundesstaates Sachsen und eröffnet hiermit für alle Gemeinden die entsprechenden Wahllisten.

Aufruf
Die Staatliche Wahlkommission Sachsen ruft alle indigenen Sachsen auf, ihre Stimmrechte und bürgerlichen Ehrenrechte durch Eintragung in die Wahlliste ihrer Wohnsitzgemeinde geltend zu machen.

Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlagen für diese Wahlen sind Staatliches Deutsches Recht, insbesondere:

Wer organisiert die Wahl?
Die Staatliche Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes bildet die zentrale Stelle zur neutralen Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der Wahlen und Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Zu diesem Zweck beruft dieselbe für 28 Amtsbezirke (Amtshauptmannschaften) einen Wahlbezirksleiter, der Mitglied der Wahlkommission ist, und dessen Wahlhelfer in dieses Ehrenamt.

Wo wird gewählt?
Die Wahlen finden in allen sächsischen Gemeindebezirken gemäß der Volkszählung von 1910 auf dem Territorium des Bundesstaates Sachsen im Gebietsstand 31. Juli 1914 statt.

Wie wird gewählt?
Alle Wahlhandlungen werden, soweit es sich um Personenwahlen handelt, direkt und geheim abgehalten.

Wer hat ein Stimmrecht?
Die staatliche Bestimmungen über die Stimmberechtigung ergeben sich aus den Rechtsgrundlagen und bedingen:

Wer wird gewählt?
In den Stadt- und Landgemeinden werden die Stadtverordneten, der Gemeinderath und die Gemeindevertreter, gewählt. In den Gemeinden, in denen keine Gemeindevertreter kandidieren, wird ein Verweser gewählt.

Was wird zu einer Siegelrechtewahl gewählt?
Mit der Gemeindevertreterwahl erfolgt gleichzeitig ein Referendum über  staatlichen Siegelrechte, insbesondere die Siegel der 5 Kreishauptmannschaften, der 28 Amtshauptmannschaften sowie die Siegel der einzelnen Gemeinden, um die Gewähr für die Errichtung öffentlicher Urkunden der staatlichen Stellen in den Gemeinden aber auch in den unteren und höheren Verwaltungsbehörden für die sächsischen Gemeindemitglieder sicherzustellen.

Wer führt die Wahllisten?
Die Staatliche Wahlkommission Sachsen führt für alle sächsischen Gemeinden die Wahllisten der Stimmberechtigten und Wählbaren und stellt entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Die Auslage der Wahllisten wird den Stimmberechtigten rechtzeitig bekanntgemacht.

Wann wird gewählt?
Die Staatliche Wahlkommission Sachsen veröffentlicht im offiziellen Aushang auf deren Weltnetzseite in Vertretung der staatlichen Gemeinden alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Wahlhandlungen, insbesondere über den Wahltermin auf Grundlage der gültigen, anzuwendenden Rechtsgrundlagen.

Einschränkungen auf Grund des staatlichen Notstandes:
Unter den Stimmberechtigten und Wählbaren wird auf eine Klassen-Bildung innerhalb der Gemeinden, soweit dies durch die Rechtsgrundlagen oder Ortsstatuten bestimmt wird, verzichtet. Zudem wird aus notstandsrechtlichem Grund weder der Bezug der Armenunterstützung noch die Aufbringung von direkten Staatssteuern oder ausgebliebene Zahlungen an die Schul- und Armenkasse der jeweiligen Gemeinde aus den letzten beiden Jahren während des nachzuweisenden Wohnsitzes oder der entsprechenden Unterkunft innerhalb des Gemeindebezirkes geprüft. Die Wahl von Ersatzmännern bleibt in allen Gemeinden unberücksichtigt und unterlassen. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden allen Stimmberechtigten gleichermaßen zugestanden, soweit die Stimmrechtsvoraussetzungen nachgewiesen worden. Weitere notstandsrechtlich begründete Einschränkungen erfolgen nicht.

Weitere Details
Detailierte Informationen zu den Sächsischen "Gemeindenlisten", den Rechtsgrundlagen, die Städteverfassungen, die Ortsstatuten der Gemeinden, den Bereich "Wahlen 2021" als auch im Bereich für "Fragen und Antworten" finden Sie auf der Weltnetzseite der Wahlkommission Sachsen. Gegebenenfalls wenden sich Hilfesuchende über das Kontaktformular direkt an die Staatliche Wahlkommission Sachsen.

Der Vorstand der
Wahlkommission Sachsen