2022-07-16 Einspruch in die Wahllisten

 


Richtigstellung zu den Mitteilungen vom 12. Juli und 15. Juli 2022 auf den beiden Telegram-Kanälen
WK-Sachsen.org, KS-Gemeinden.org

 

Werte indigene Sachsen, werte Mitglieder der Wahlkommission Sachsen,


wir möchten hiermit Stellung zu den Meldungen und den in Umlauf gebrachten Fehlinformationen nehmen, welche in den letzten Tagen bezüglich der sächsischen Gemeinderatswahlen für große Verwirrungen sorgten.

Am 20. Juni 2022 wurde vom „Vorstand der Staatlichen Wahlkommission Sachsen“ mittels Briefzustellung die „Einsicht in die Wahlliste“ versandt.

Hierzu gibt es folgende gravierende Bedenken und wichtige Informationen:

  1. Das Schreiben wurde vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes für den Versand nicht freigegeben und eigenmächtig von einzelnen Mitgliedern des Wahlvorstands veranlasst. Eine Ermahnung des Vorsitzenden gegenüber diesen Mitgliedern wurde ausgesprochen.
  2. Im Vorfeld zu diesem für die Wahl sehr wichtigen Schreiben gab es zahlreiche Einwände bezüglich der Erstellung der Wahllisten, welche nicht nur dem Wahlvorstand, sondern auch dem noch amtierenden Verweser mehrfach schriftlich wie mündlich mitgeteilt wurden. Die eingereichten Bedenken bezogen sich nicht nur auf die rechtliche Grundlage der Stimmberechtigung, sondern auch auf gravierende, nachweisbare Mängel in der Verwaltung, wodurch nachweislich nicht alle Stimmberechtigten erreicht wurden.
  3. Für die Rechtmäßigkeit der Wahl ist die Beachtung der Vorgaben aus den gültigen Gemeindeordnungen von höchster Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen insbesondere in Bezug auf den wesentlichen Wohnsitz und die Ansässigkeit wurden nicht berücksichtigt, weil einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes diese für angeblich nicht prüfbar hielten.
  4. Wie infolge der angekündigten Mängel zu erwarten war, stellten die Stimmberechtigten in den Wahllisten zahlreiche Fehler fest, welche die Rechtmäßigkeit der Wahl gravierend in Frage stellen. Um die Gesamtheit der mangelhaften Wahllisten zu ergreifen, beschloss die außerordentliche Mitgliederversammlung der Wahlkommission Sachsen am 2. Juli 2022 nach der Prüfung einiger Wahllisten von anwesenden Stimmberechtigten einen Generaleinspruch einzulegen. Zudem erfolgten weitere Einsprüche von einzelnen Empfängern gegen die am 20. Juni 2022 versandten Wahllisten.

    Festgestellte Mängel bezogen sich inhaltlich auf:
  5. Die vereinzelten Mitglieder des Wahlvorstandes verweigerten jegliche Vermittlungs- und Heilungsgespräche. Sie stellten sich schließlich gegen die große Gemeinschaft der Beisitzer und kündigten sämtlichen Mitgliedern der Wahlkommission unrechtmäßig mittels formloser E‑Mail-Nachricht mit der anonymen Signatur „Der Wahlvorstand“.
  6. Es wurden und werden seitens einzelner Mitglieder des Wahlvorstands, welchen man nur noch als Fragment bezeichnen kann, Behauptungen aufgestellt, die Mitgliederversammlung begehe Hochverrat, würde einen Putsch durchführen oder sei ein Privatverein, der keinerlei Rechte hätte. Tatsache ist jedoch, daß in jeder Vereinigung, welche freiheitliche Werte vertritt und die Gemeinschaft achtet, die Versammlung der Mitglieder das höchste Entscheidungsgremium darstellt.
  7. In diesem Sinne hat die Mitgliederversammlung der Wahlkommission Sachsen beschlossen, soweit wie möglich Sicherungen vorzunehmen und dem Wahlvorstand aufgrund seines verantwortungslosen Handelns das Vertrauen zu entziehen. Es wurde für die aktuelle Situation ein kommissarischer Wahlvorstand gebildet. Der Verweser ist von diesen Details rechtsverbindlich in Kenntnis gesetzt worden.
  8. Eine Sicherung der Telegram-Kanäle WK-Sachsen.org und KS-Gemeinden.org konnte durch die Mitgliederversammlung leider noch nicht erfolgen. Somit handelt es sich bei den beiden Meldungen des Wahlvorstands vom 12. Juli und 15. Juli 2022, in welchen behauptet wird, daß die Internetseiten durch „Unberechtigte manipuliert und übernommen“ worden wären, um die demagogische Strategie der von der Basis absolut entrückten Wahlvorstandsmitglieder.


    Weshalb sich das Wahlvorstandsfragment auf die Spur der Unrechtmäßigkeit begibt, können wir im Moment nur vermuten, jedoch noch nicht abschließend beurteilen. Inwiefern das verantwortungslose Handeln die Straftaten der Wahlfälschung, wie auch der Wahlbehinderung erfüllt, wird im weiteren noch zu klären sein.

    Da in Zeiten bewusst gestifteter Verwirrungen, aufgeschlossene und transparente Kommunikation das einzige Heilmittel ist, stellen wir für die Kontaktaufnahme und verlässliche Informationsquelle folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

        • Kontaktformular auf dieser Internetseite
        • Anrufbeantworter unter 0341-2380598 für Rückrufe
        • Telegram-Kanal WK-Sachsen Offiziell
        • E-Mail: wird in Kürze an dieser Stelle bekannt gegeben

    Durch die Mitgliederversammlung der Wahlkommission nicht gesichert und dadurch nicht mehr autorisiert sind folgende Kommunikationswege, welche noch im Zugriffsbereich der entrückten Wahlvorstandsmitglieder liegen:

        • Telegram-Kanäle: WK-Sachsen.org und KS-Gemeinden.org
        • Telefonnummer: 03528-4028322
        • Mail-Adresse wksax@gmx.de und ks-gemeinden@gmx.net
    (Bei diesen beiden Adressen handelt es sich um die privaten Adressen eines Vorstandsmitgliedes)


    Bezüglich der weiteren Handlungen dieses Wahlvorstands rufen wir zur höchsten Wachsamkeit auf. Prüfen Sie genau, was Sie unterschreiben oder woran Sie sich beteiligen.