Über uns

Die Wahlkommission Sachsen entstand aus den Schiedsgerichten der Wählervereinigung Einiges Deutschland innerhalb des Landesverbandes Sachsen im Frühjahr 2017. Ihre Arbeit begann mit der Einsicht in die Notwendigkeit, der nun seit über 100 Jahren andauernden Fremdbestimmung über die Deutschen Völker, so auch der Bevölkerung des Bundesstaates Sachsen, endlich ein Ende zu setzen.

 

Die Wahlkommission Sachsen sorgt dafür, dass die Rechtsstellung seiner indigenen Einwohner, begründet auf der Sächsischen Verfassung von 1831, wieder Geltung erlangt. Deshalb fand am 15. Oktober 2017 in Sachsen eine legitime und öffentlich protokollierte Wahl im staatlichen Recht statt. Das unangefochtene und damit rechtskräftige Referendum über die Siegelrechte und die Wahl des Verwesers begründete die Geburt des sächsischen Gemeindeverbundes in Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes der Stimmberechtigten.

 

Die Wieder­erlangung der gebietshoheitlichen Rechte in Sachsen ermöglicht in den Gebietskörperschaften nun die Wiederherstellung der Handlungs­fähigkeit im Staatlichen Deutschen Recht.